AGB & Teilnahmebedingungen

Stand: 17.03.2026

1. Anmeldung und Vertragsschluss

  • Teilnahmeberechtigung: An den Fußball-Tagen können Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren teilnehmen. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
  • Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt online oder schriftlich durch einen Erziehungsberechtigten. Sie stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages dar.
  • Vertragsschluss: Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigungs-E-Mail durch den Veranstalter zustande.
  • Kapazität: Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl wird eine unverbindliche Nachrückerliste geführt.

2. Zahlungsbedingungen

  • Fälligkeit: Der Organisationsbeitrag ist sofort nach Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigung, ohne Abzug fällig.
  • Zahlungsverzug: Erfolgt bis zum Ablauf dieser 7-Tages-Frist kein Zahlungseingang, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Platz nach erfolgloser Mahnung zu stornieren und an Personen auf der Warteliste zu vergeben.

3. Rücktritt und Stornierung

  • Ersatzteilnehmer: Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  • Stornierung durch den Teilnehmer:
    • Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Eine Stornierung ist kostenfrei möglich. Es wird lediglich eine Bearbeitungspauschale für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Höhe von 20,00 € erhoben.
    • Ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Bei einer kurzfristigen Absage wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Organisationsbeitrags fällig, um die bereits getätigten Aufwendungen des Vereins zu decken.
  • Krankheit: Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests werden 50 % des Organisationsbeitrags erstattet. Kosten für bereits individuell angefertigte Ausrüstung (z. B. Trikotdruck) sind von der Erstattung ausgeschlossen. Die Ausrüstung verbleibt beim Teilnehmer und kann nach Absprache abgeholt werden.

4. Durchführung und Wetterbedingungen

  • Mindestteilnehmerzahl: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Veranstaltung abgesagt werden. In diesem Fall wird der gezahlte Organisationsbeitrag vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • Wetter: Bei extremen Wetterlagen (z. B. Unwetterwarnung) entscheidet der Veranstalter über die Durchführung. Es wird primär versucht, Ersatztermine oder Hallenlösungen anzubieten. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht bei witterungsbedingten Verschiebungen oder kürzeren Unterbrechungen nicht.

5. Aufsichtspflicht, Verhalten und Gelände

  • Aufsichtszeitraum: Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das Trainerteam vor Ort und endet mit dem offiziellen Ende der Einheit bzw. der persönlichen Abholung durch die Erziehungsberechtigten.
  • Veranstaltungsgelände: Aus Sicherheitsgründen ist es den Teilnehmern untersagt, den zugewiesenen Veranstaltungsort (Sportgelände/Halle) während der Veranstaltungszeiten eigenständig zu verlassen. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters erstreckt sich ausschließlich auf das befriedete Veranstaltungsgelände.
  • Eigenständiger Heimweg & Verlassen des Geländes: Ein Teilnehmer darf das Gelände nur dann eigenständig verlassen oder nach Ende der Einheit alleine nach Hause gehen, wenn dies durch die Erziehungsberechtigten im Anmeldeformular ausdrücklich per Checkbox bestätigt oder vorab schriftlich mitgeteilt wurde. In allen anderen Fällen endet die Aufsichtspflicht erst mit der Übergabe an eine abholberechtigte Person.
  • Vorzeitiges Verlassen: Sollte ein Teilnehmer das Gelände ohne Erlaubnis oder ohne Vorliegen der entsprechenden Bestätigung verlassen, endet die Aufsichtspflicht des Veranstalters mit dem Moment des Verlassens des Geländes.
  • Verhaltenskodex: Ein respektvoller und fairer Umgang miteinander ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme. Den Anweisungen des Trainerteams ist Folge zu leisten.
  • Ausschluss von der Veranstaltung: Bei groben Verstößen gegen die Gemeinschaft (insbesondere Mobbing, körperliche Gewalt, Beleidigungen oder Sachbeschädigung) sowie bei wiederholtem Missachten der Sicherheitsregeln (z. B. unerlaubtes Entfernen vom Gelände) behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Veranstaltung auszuschließen. Ein Ausschluss erfolgt nach vorheriger Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine (auch keine anteilige) Erstattung des Organisationsbeitrags.

6. Gesundheit und Versicherung

  • Sportfähigkeit: Die Erziehungsberechtigten versichern, dass das Kind sportlich voll belastbar und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Allergien, notwendige Medikamente oder sonstige Einschränkungen müssen dem Veranstalter vorab schriftlich mitgeteilt werden.
  • Versicherungsschutz: Die Teilnehmer müssen über die Erziehungsberechtigten kranken- und unfallversichert sein. Der Veranstalter empfiehlt zudem eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung eventueller Sachschäden.
  • Erstversorgung: Mit der Anmeldung wird die Zustimmung zur Erstversorgung kleiner Verletzungen (Pflaster, Desinfektion) erteilt.

7. Haftung, Bildrechte und Fundsachen

  • Haftungsbeschränkung: Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Wertsachen: Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Wertsachen (z. B. Smartphones, Uhren, Schmuck) wird keine Haftung übernommen.
  • Bildrechte: Die mediale Dokumentation des Spielbetriebs und der Siegerehrungen ist wesentlicher Bestandteil des Veranstaltungskonzepts. Mit der Anmeldung willigen die Erziehungsberechtigten ein, dass der Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmer (insbesondere Gruppenaufnahmen und Spielszenen) für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Printmedien) honorarfrei nutzt. Eine namentliche Kennzeichnung der Kinder erfolgt nicht. Diese Einwilligung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform möglich. Im Falle eines Widerrufs werden entsprechende Aufnahmen auf digitalen Kanälen entfernt, sofern dies technisch mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
  • Fundsachen: Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für liegengebliebene Gegenstände. Fundsachen werden für einen Zeitraum von 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht abgeholte Gegenstände entsorgt oder für wohltätige Zwecke gespendet. Ein Anspruch auf Nachsendung besteht nicht.